Gesetzliche Betreuungen

Für Menschen, die ihre finanziellen, gesundheitlichen oder Behörden-Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst erledigen können, führen die Psychosozialen Hilfen gesetzliche Betreuungen. Fünf Betreuerinnen und Betreuer, die vom Amtsgericht eingesetzt werden, unterstützen die Betreuten bei juristischen, vertraglichen oder medizinischen Entscheidungen.

Wir bemühen uns, Betreuungen im Interesse und den Wünschen der Betreuten entsprechend zu führen. Um dies sicherzustellen, haben die Bochumer Betreuungsvereine ein Handbuch mit Qualitätsstandards erarbeitet. Hierin sind für die verschiedenen Aufgaben detailliert Hinweise gegeben, die den Betreuerinnen und Betreuern helfen, ihr Vorgehen zu überprüfen. Die Prüfinstrumente, Checklisten und Fragebögen dienen als regelmäßige Arbeitshilfe.

Sie können das Qualitätshandbuch hier herunterladen.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montags

08:30 – 12:00 Uhr

Dienstags

11:00 – 12:00 Uhr

Mittwochs

08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstags

08:30 – 12:00 Uhr

Freitags

08:30 – 12:00 Uhr

und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

 

Betreuungen
Standort

Kurt-Schumacher-Platz 9
44787 Bochum

Telefonnummer

Tel.: 0234 91 22 000
Fax: 0234 91 22 007

Das Betreuungsrecht

Grundlage für unsere Arbeit ist das im Jahr 2013 und mit Wirkung ab 2023 erneut im Jahr 2021 reformierte Betreuungsrecht.

Durch Klicken auf den Pfeil unten finden Sie Erläuterungen zum Betreuungsverfahren in Leichter Sprache und in zehn Fremdsprachen.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

WAZ-Artikel zu einem Vortrag für ehrenamtliche Betreuer:innen

In unserem Verein führen drei Sozialarbeiterinnen und zwei Sozialarbeiter hauptberuflich Betreuungen. Ehrenamtlichen, die vom Gericht als Betreuerinnen und Betreuer für Angehörige oder Dritte bestellt wurden, bieten wir hier umfangreiche Hilfen als Unterstützung an. Grundinformationen finden Sie im Leitfaden für ehrenamtliche Betreuer:innen in Bochum. Hier können Sie unser aktuelles Fortbildungsprogramm herunterladen oder wir schicken es Ihnen gerne zu. Wenn Sie sich neu für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuerin und Betreuer oder allgemein auch in anderen Arbeitsbereichen unseres Vereins interessieren, erhalten Sie nähere Information im Bereich "Downloads" unten auf dieser Seite.

Wenn Sie als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer in NRW bei ihrer Tätigkeit Schäden (auch: Vermögensschäden) verursachen, sind Sie vom Land NRW versichert. Informationen hierzu erhalten Sie beim Union Versicherungsdienst GmbH, Tel.: 05231 / 603-6112 oder > hier im Internet.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

WAZ-Artikel Vorsorgevollmacht und mehr

Was passiert eigentlich, wenn ich selbst wegen eines Unfalls nicht entscheiden kann – wer bestimmt dann über mich? Ich bin alleinstehend – wer regelt meine finanziellen Angelegenheiten im Falle einer schweren Krankheit und meiner Geschäftsunfähigkeit? Wer bestimmt eigentlich über mich, wenn ich altersverwirrt bin?

Wer sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt hat, der sollte sich näher über eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung informieren. Für Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen empfiehlt sich der Abschluss einer Patientenverfügung, die in der Broschüre des Bundesjustizministeriums ausführlich erläutert wird.

Seit Beginn des Jahres 2023 gibt es zwar erstmals ein "Ehegattenvertretungsrecht". Dies beschränkt sich aber auf die gegenseitige gesetzliche Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und endet nach 6 Monaten. An dieser Stelle ist jeder aufgerufen, selbstbewusst seine Zukunft zu gestalten, damit auch in schwierigen Lebenslagen und über die Gesundheitsorge hinaus eigene Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Wir bieten Ihnen auf dieser Internetseite das Formular des Amtsgerichts Bochum für Vorsorgevollmachten und das Formular des Justizministeriums NRW an. Für Mitbürgerinnen und Mitbürger deren Muttersprache nicht Deutsch ist, finden Sie ein Formular in türkischer/deutscher und in russischer/deutscher Sprache.