Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Was passiert eigentlich, wenn ich selbst wegen eines Unfalls nicht entscheiden kann – wer bestimmt dann über mich? Ich bin alleinstehend – wer regelt meine finanziellen Angelegenheiten im Falle einer schweren Krankheit und meiner Geschäftsunfähigkeit? Wer bestimmt eigentlich über mich, wenn ich altersverwirrt bin?
Wer sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt hat, der sollte sich näher über eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung informieren. Für Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen empfiehlt sich der Abschluss einer Patientenverfügung, die in der Broschüre des Bundesjustizministeriums ausführlich erläutert wird.
Seit Beginn des Jahres 2023 gibt es zwar erstmals ein "Ehegattenvertretungsrecht". Dies beschränkt sich aber auf die gegenseitige gesetzliche Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und endet nach 6 Monaten. An dieser Stelle ist jeder aufgerufen, selbstbewusst seine Zukunft zu gestalten, damit auch in schwierigen Lebenslagen und über die Gesundheitsorge hinaus eigene Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.
Wir bieten Ihnen auf dieser Internetseite das Formular des Amtsgerichts Bochum für Vorsorgevollmachten und das Formular des Justizministeriums NRW an. Für Mitbürgerinnen und Mitbürger deren Muttersprache nicht Deutsch ist, finden Sie ein Formular in türkischer/deutscher und in russischer/deutscher Sprache.